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KHG Unterstützt Initiative zur Ergänzung von Art. 3 (3)

Beteiligung an der Initiativen zur Änderung des Art. 3 (3) GG

Beteiligung an der Initiative zur Änderung des Art. 3 (3) GG

Worum es geht:

  • Vor 75 Jahren trat am 23.05.1949 das Grundgesetz in Kraft.

  • Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung des Artikels 3, Absatz 3 Grundgesetz.

  • Dieser ist folgendermaßen formuliert:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes,

seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,

seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,

seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

  • In der Diskussion steht unter anderem die Streichung des Rassebegriffs.

  • Darüber hinaus wird auch versucht, einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben, um im Sinne des Artikels alle Menschen rechtlich vor Benachteiligung zu schützen.

Neuer Formulierungsvorschlag: siehe Bild

Möglichkeiten, dieses Anliegen zu unterstützen: